rBFZ – Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern & Lehrkräfte

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum-Ost gehört zur Charles-Hallgarten-Schule. Wir sind Förderschullehrkräfte, die an den Grund- und weiterführenden Schulen im Osten Frankfurts tätig sind. Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit gravierenden Lernbeeinträchtigungen und Behinderungen an den Schulen mit sonderpädagogischen Maßnahmen und Unterstützungen, um eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Wir kooperieren mit den Schulen und Lehrkräften, um schulischem Leistungsversagen entgegenzuwirken.

Wir konzentrieren uns auf die Stärken jedes Kindes. Wir fördern und begleiten die Schüler:innen, um ihre Fähigkeiten und Begabungen zu erweitern und ihre Entwicklung zu unterstützen. Unser Fokus liegt in den Bereichen Prävention, Beratung, Förderung und der Umsetzung der inklusiven Beschulung.

Unsere Arbeit richtet sich an:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • Lehrkräfte
  • Schulische Unterstützungssysteme: Teilhabeassistenz, Erzieher:innen

Unser Angebot: Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um das Schulleben und die Entwicklung ihres Kindes. Wir beraten Sie bei den Themen:

  • Schullaufbahn
  • Bildungsgang
  • Übergang von Schule in den Beruf
  • Nachteilsausgleich
  • Vernetzung von Hilfsmaßnahmen außerschulischer Einrichtungen (Sozialrathaus, therapeutische Praxen, Förderzentren,…)
  • Bestimmung des Entwicklungsstandes / Lernstandserhebung
  • Gestaltung von Lernarrangements
  • Förderplan / Zeugnisse
  • Hinführung zu Beratung bei herausforderndem Verhalten
  • Kind–Umfeld–Analyse
  • geeignete Lehr- und Lernmaterialien
  • Gesprächen mit Eltern, Lehrkräften,…

Das rBFZ ist für folgende Schulen zuständig

Zur Region des rBFZ Ost gehören die Stadtteile Bergen-Enkheim, Bornheim, Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie Teile des Nord- und des Ostends. Für Schüler:innen, die eine Schule in der Region des rBFZ Ost besuchen, können Lehrkräfte sowie Eltern eine Beratung anfordern. Lehrkräfte der Kooperationsschulen können sich direkt an die vor Ort tätigen Lehrkräfte des rBFZs wenden.

Wir bieten an den Schulen individuelle Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung jedes Kindes an:

  • Unterstützung im Klassenunterricht
  • Diagnose des Lernstands
  • Erstellung individueller Lernmaterialien
  • Einzel- und Kleingruppenförderung
  • Beratung und Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung des inklusiven Unterrichts
  • uvm…
Karte des Gebietes des rBFZ-Ost

Grundschulen

Weiterführende Schulen

Schulen in freier Trägerschaft

Förderschwerpunkte

Schüler:innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können – je nachdem, welche Voraussetzungen und Bedürfnisse sie mitbringen – im Rahmen ihres Förderschwerpunktes entweder an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule unterrichtet werden.

Um Schüler:innen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in ihrer Entwicklung zielgerichtet zu unterstützen, unterscheidet man nach folgenden Förderschwerpunkten:

Übersicht

Lernen

Schüler:innen, die die Lernziele der allgemeinen Schule nicht erreichen können werden im Bildungsgang Lernen unterrichtet. Sie haben langanhaltende und umfassende Schwierigkeiten dem Unterrichtsstoff ihrer Jahrgangsstufe zu folgen. Im Förderschwerpunkt Lernen werden Schüler:innen unterrichtet, die den berufsorientierten Abschluss anstreben, aber trotz intensiver, langfristiger Förderung die Anforderungen der allgemeinen Bildungsgänge nicht erfüllen können.

(Die Schüler:innen werden nach einem anderen Lehrplan unterrichtet, der vom Lehrplan der allgemeinen Schule abweicht.)

Emotionale und soziale Entwicklung

Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung konzentriert sich auf Schüler:innen, die in dem Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens intensiver sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen, beispielsweise in der Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen der Affektsteuerung, der Bindungsfähigkeit, der Fähigkeit zur sozialen Eingliederung, der schulische Lern- und Arbeitsfähigkeit, dem Umgang mit angemessener Sprache und der eigenen Organisationsfähigkeit.

(Die Schüler:innen werden nach dem Lehrplan und der Zielsetzung der allgemeinen Schule unterrichtet.)

Sprachheilförderung

Schüler:innen, die aufgrund schwerer Sprachbeeinträchtigungen die Bildungsangebote nur mit umfänglicher sprachheilpädagogischer Unterstützung nutzen können, werden im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung unterstützt.
Häufig wirken sich die Sprachbeeinträchtigungen auch auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Schüler:innen aus. Zudem sind der Leselernprozess und der Schriftspracherwerb bei sprachbeeinträchtigten Kindern besonders erschwert.

(Die Schüler:innen werden nach dem Lehrplan und der Zielsetzung der allgemeinen Schule unterrichtet.)

Geistige Entwicklung

Im Rahmen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung werden Schüler:innen mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung unterrichtet. Beeinträchtigungen können in den Bereichen des Sozial-Emotionalen, des Kognitiven, des Kommunikativen, der Sinne und des Motorischen auftreten.

Das Ziel von Unterricht und Erziehung ist die aktive kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Sie sollen selbst bestimmt soziale Bezüge mitgestalten, ein selbstständiges Leben führen und zur eigenen Existenzsicherung beitragen.

(Die Schüler:innen werden nach einem anderen Lehrplan unterrichtet, der vom Lehrplan der allgemeinen Schule abweicht.)

Körperliche und motorische Entwicklung

Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung stehen Schüler:innen im Mittelpunkt, die aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so beeinträchtigt sind, dass sie nur mit umfänglicher sonderpädagogischer Unterstützung dem individuell möglichen Bildungsgang folgen können.
Je nach Beeinträchtigung können sie gleichzeitig Ansprüche in anderen Förderschwerpunkten haben.

(Die Schüler:innen werden nach dem Lehrplan und der Zielsetzung der allgemeinen Schule unterrichtet.)

Schwerpunkt Sehen

Schüler:innen, die blind sind oder deren Sehvermögen auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist und die daher besondere Hilfe bzw. Ausstattung benötigen, werden im Rahmen des Förderschwerpunkts Sehen unterrichtet. Es wird unterschieden zwischen den Schüler:innen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Blinde und im Bereich Sehbehinderte. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen.

Die Beratung und Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem überregionalen BFZ Sehen.

Schwerpunkt Hören

Im Förderschwerpunkt Hören werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die gehörlos, schwerhörig oder taub sind oder unter auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen leiden. Der Förderschwerpunkt schließt aber auch Schüler:innen mit weiteren Handicaps wie z.B. kognitiven, psychischen und körperlichen Einschränkungen oder einer Hör-Seh-Beeinträchtigung ein.

Betroffene Schüler:innen werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen.

Die Beratung und Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem überregionalen BFZ Hören.

Förderung bei längerfristiger Erkrankung

Schüler:innen, die längerfristig in einer Klinik oder an einer ähnlichen stationären Einrichtung aufgenommen und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind, besuchen die Schule für Kranke oder erhalten häuslichen Sonderunterricht. Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen, aber auch einzeln statt und orientiert sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulform, unter Berücksichtigung der Belastbarkeit und des Gesundheitszustandes der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Das Ziel des Unterrichts besteht darin, erkrankte Schüler:innen individuell so zu fördern, dass sie nach längerem krankheitsbedingten Fehlen dem Unterricht in ihrer Herkunftsschule wieder folgen können und den Anschluss finden.

Die Beratung und Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit der überregionalen BFZ Schule für Kranke.

Unser Ablauf / Vorgehen

Hat Ihr Kind eine Behinderung oder Beeinträchtigung? Hat ihr Kind langandauernde Schwierigkeiten in der Schule und leidet darunter? Hat Sie die Lehrkraft Ihres Kindes diesbezüglich angesprochen? Suchen Sie Beratung für die Schullaufbahn Ihres behinderten oder beeinträchtigten Kindes?

Dann kontaktieren Sie uns!

Prävention / Vorbeugende Maßnahme

Schüler:innen haben Probleme, dem Unterricht an der Schule zu folgen. Unser Beratungsangebot richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern, wenn sich Fragestellungen zu den Themen Lernen und/oder Sprache und/oder Verhalten von Kindern ergeben. Es werden Rahmenbedingungen analysiert und gemeinsam Fördermaßnahmen gesucht und vereinbart. Dann können die Schüler:innen durch sonderpädagogische Förderangebote unterstützt werden.
Ziel ist die Teilnahme am Unterrichtsangebot der Schule.

  • Eltern und /oder Lehrkräfte stellen einen Antrag auf Unterstützung
  • Eltern / Sorgeberechtigte unterschreiben die Einverständniserklärung zur Kooperation mit dem rBFZ-Ost
  • Diagnostik und Beratung durch Lehrkräfte des rBFZ-Ost
  • Erstellung eines individuellen Förderplanes
  • Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen

Den erwähnten Antrag auf Unterstützung und die Einverständniserklärung finden Sie als Download am Ende der Seite.

Gemeinsam Lernen – Inklusiver Unterricht

Feststellung des Anspruches auf sonderpädagogische Förderung
Schulen mit einer inklusiven Schulkultur sind bestrebt, auch Schüler:innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bestmöglich zu fördern, sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen dadurch die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

An inklusiv arbeitenden Schulen werden Kinder und Jugendlichen mit festgestelltem Anspruch auf Förderung von Lehrkräften der allgemeinen Schule und von Förderschullehrkräften unterrichtet. Eltern und außerschulische Partner werden in die gemeinsame Förderplanung einbezogen. Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen durch sonderpädagogische Maßnahmen.

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten durch individuelle und bedarfsgerechte Angebote von multiprofessionellen Akteuren in Zusammenarbeit mit den Eltern gefördert.

Die Lehrkräfte und die Schulleitungen stehen den Eltern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Stufenleitung des rBFZ:
Frau Häfner
Herr Hillenbrand

Das rBFZ-Ost sitzt unter dem Dach der Charles-Hallgarten-Schule
Sie erreichen uns unter:
Telefon 069-212-77010
poststelle.charles-hallgarten-schule@stadt-frankfurt.de

Charles-Hallgarten-Schule
regionales Beratungs- und Förderzentrum Ost
Am Bornheimer Hang 10
60386 Frankfurt am Main

Downlaods

Hier haben wir Dokumente als Download hinterlegt, die für eine Förderung relevant sind: